Jetzt ist endlich HEUTE

Guten Morgen Ihr Lieben,

es ist soweit! Heute beginnt euer 3 Tage Marathon.
Wir wünschen euch alles erdenklich Gute für diese Herausforderung und wir sind in Gedanken bei euch und drücken euch ganz fest die Daumen.

Ich habe einige Kommentare und Posts gelesen, in denen geraten wird sich die kommenden Tagen aus den Blogs / Instagram, herauszuhalten, diese nicht zu lesen und dort nicht zu schreiben …
Sich nach der Prüfung NICHT mit der geschriebenen Prüfung zu beschäftigen, sondern diese abzuhacken und nach vorne zu schauen ….

Ist ganz sicher eine Variante!
Kann man machen, muss man aber nicht!

Nach der Prüfung war es für mich ganz elementar zu wissen, ob ich die Aufgabenstellung halbwegs verstanden hatte oder ob ich komplett falsch abgebogen bin! Nur durch den Blog war mir eine realistische Einschätzung meiner Leistung möglich und nur dadurch wusste ich
bereits nach meinem 1. Prüfungsanlauf wo ich stehe und wie es für mich weiter geht …

Mein 3. Tag lief recht gut, allerdings war mein 1. Tag eine Desaster und der 2. Tag eine Katastrophe und dank des Blogs musste ich nicht warten bis ich mein Totalversagen Schwarz auf Weiß hatte und konnte somit wieder direkt nach der Prüfung weiterlernen.

Mein Rücktritt im 2. Versuch war auch keine spontane Entscheidung, dafür lief Tag 1 bei mir viel zu gut! Aber der 2. Tag war eine kleine Katastrophe und wäre nur durch einen Umwandlungsfreien 3. Tag auszugleichen gewesen … bekanntlich kam es anders!

Dank des regen Austausches im Blog der letzten 2 Jahre wusste ich genau wo ich stehe
UND ganz ehrlich, sofern ihr nicht absolute Meditationsprofis seid, bekommt ihr die Gedanken an die geschriebene Prüfung eh nicht aus dem Kopf …

Ich möchte euch somit absolut NICHTS raten !
Tut einfach was sich für euch richtig anfühlt …

Euch allen viel Glück und Kraft für heute und die kommenden 2 Tage

LG aus Berlin
Beate

Steuerberaterprüfung 2022 in 371Tagen
… auf dem Weg zur Steuerberaterprüfung

12 Kommentare

  1. Hallo zusammen,

    obwohl ich heute keine EL mehr einsortieren muss, erfolgt die Inhaltswiedergabe nur kurz in Stichworten, da ich persönlich glaube, dass Bilanzen morgen mein schwächstes Fach ist, und ich dementsprechend grad mal noch ein paar Übungsaufgaben mache. Die Schilderung der Inhalte beruht natürlich auf meiner persönlichen Wahrnehmung und Rechtskenntnis, erfolgt aber nach bestem Wissen und Gewissen:

    3 ESt-Teile,
    1. Teil: Vorweggenommene Erbfolge mit Ausgleichszahlung = teilentgeltliche Anschaffung einer Immobilie, anschaffungsnahe HK 6 I Nr. 1a EStG, teilentgeltliche Vermietung § 21 II 1 EStG, energetische Sanierung 35c EStG, Dachausbau 7b EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Günstigerprüfung.
    2. Teil: Einbringung StB-Praxis in GmbH (hab ich nicht gemacht)
    3. Teil: Internationales StR mit unbeschränkter stpfl. in DE (hab ich auch nicht gemacht)

    GewSt,
    fraglich ob ein oder zwei Betriebe (getrennte FiBu etc.), atypisch stiller Gesellschafter und somit Hinzurg. Sonderbertriebseinnahmen, Ermittlung Messbetrag, KEINE Hinzurg. oder Kürzung.

    KSt,
    Organschaft mit Berechnung der Abführung und Berechnung zvE und Steuer für Organgesellschaft und Organträger, ansonsten m.E. Fachwirtniveau (nicht despektierlich gemeint! Habe die Prüfung selber gerade erst abgelegt und fand sie schwer) mit einer vE und einer vGA, Dividendenzahlung mit KapESt, mal nach § 8b KStG und mal nach § 3 Nr. 40 lit. d) EStG, Anteilsveräußerungen nach § 8b II KStG und n.abzb. BA iSv. § 10 Nr. 2 KStG.

    Gute Nacht!

  2. Hallo ihr Lieben,
    auf der Suche nach Menschen, die sich für die Inhalte der heutigen Prüfung interessieren, bin ich auf diesen Blog gestossen.

    Ich habe heute die erste Klausur im Rahmen der schriftlichen StB-Prüfung abgelegt.

    Den Umfang und Schwierigkeitsgrad fand ich – im Vergleich zu den Econect und Knoll Übungsklausuren, mit denen ich gelernt hatte – vor allem im Bereich ErbSt brutal.

    Teil I: VerfR [nach bestem Wissen aus Erinnerung]

    Ein Sachverhalt, drei Aufgaben.

    Dr. B hat eine Arztpraxis mit jährlich rund 500 TEUR Gewinn, ein Mittelbetrieb nach § 5 BpO. Er bekommt eine auf § 193 AO gestützte Prüfungsanordnung für die Jahre 2017-2019 mit einfachem Brief vom 8.6.21 zugestellt (Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt). Er hatte aber am 3.6.21 dem FA angezeigt, durch StB HM steuerlich vertreten zu sein und diesem auch eine Empfangsvollmacht erteilt. Diese war im Finanzamt lediglich deshalb nicht von der BP berücksichtigt worden, da sie noch nicht in der Datenbank abgelegt war. Am 22.7.21 geht beim FA ein auf der Rückseite mit Kugelschreiber beschriebener Flyer für Arzneiprodukte ein, auf dem Name und Adresse des Dr. B vermerkt sind und sinngemäss steht: „Einspruch! Was fällt Ihnen ein, eine BP anzuordnen! Bei mir gibt es nichts zu holen, meine Exfrau hat alles bei der Scheidung bekommen. Ausserdem ist doch mein Steuerberater Empfangsbevollmächtigt, warum belästigen Sie mich mit Ihren Schreiben.“ Der Text ist nicht unterschrieben und trägt kein Datum.

    Da das FA nicht sicher ist, ob die Prüfungsanordnung in Ordnung war, erlässt es am 2.8.2021 eine neue Prüfungsanordnung, adressiert an StB HM als Empfangsbevollmächtigten für Dr. B mit im Übrigen gleichen Inhalt. Es ordnet die Zustellung per PZU an und datiert den Bescheid auf das voraussichtliche Bekanntgabedatum, den 9.8.2021. Der Bescheid wird aber per PZU tatsächlich schon am 6.8.2021 an HM zugestellt. Dieser legt am 13.9.2021 per E-Mail einen Einspruch mit sinngemäß folgendem Inhalt ein: „Einspruch – Die Anordnung einer Außenprüfung ist Ermessenssache, Sie haben das Ermessen nicht richtig ausgeübt, vorliegend handelt es sich um Willkür! Es gibt gar keinen Grund bei meinem Mandanten eine Außenprüfung durchzuführen! Im Übrigen sind die Bescheide des Prüfzeitraums endgültig, da können Sie doch gar nichts ändern.“

    Ohne über die Einsprüche zu entscheiden beginnt das Finanzamt mit der Außenprüfung. Vor Ort fordert die Prüferin die Vorlage von Geschäftsunterlagen. Diese sind nach Angabe des Dr. B im Haus seiner Exfrau und diese rücke die Unterlagen auch nicht heraus, das Finanzamt könne es ja gerne selbst versuchen. Ihm würde sie die Unterlagen jedenfalls sicher nicht aushändigen. Die Eheleute wurden zuletzt 2017 zusammen zur ESt veranlagt.

    Aufgabe 1: Erläutern Sie in einem ausführlichen Rechtsgutachten, ob der Flyer vom 22.7. und/oder die E-Mail vom 12.9. zulässige Einsprüche darstellen.

    Aufgabe 2: Erläutern Sie – unabhängig von Ihrem Ergebnis zu 1 – in einem ausführlichen Rechtsgutachten, die Erfolgsaussichten der Einsprüche.

    Aufgabe 3: Hat das Finanzamt einen Herausgabeanspruch betreffend die Geschäftsunterlagen gegen Frau B? Muss das Finanzamt in diesem Zusammenhang über ein bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht belehren?

    Teil III: ErbSt

    Erblasser stirbt am 1.7.20, Berliner Testament mit Ehefrau, Gütertrennung, Sohn macht Pflichtteil nicht geltend, sie bekommt eine Witwenrente von 900 mtl., zahlt 8.000 für die Beerdigung und 900,- für die Grabpflege schon mal vorab für zwei Jahre. Vermögen waren ein 25 %iger GmbH-Anteil mit massig Verwaltungsvermögen (100 Pfandbriefe mit Nennwert 1.000,- mit 5% Zinsen p.a., 15 Jahre Laufzeit; GmbH-Anteil mit gem. Wert 1.000.000), der im Ertragswertverfahren bewertet und auf den Mindestansatz überprüft werden wollte. Dann noch ein GmbH-Anteil mit 15% aber gemeinsamer Verfügungsvereinbarung mit Mitgesellschafter der auch 15% hat. Dann ein MFH, dessen Wert bereits festgestellt war, Girokonto, Bargeld, unverzinsliche Erblasserschuld gegen Ehefrau.

    Teil II: USt

    Hierzu bin ich leider aus Zeitgründen quasi nicht mehr gekommen. Es ging um drei Beteiligte und zwei Veranlagungszeiträume, PKW-Überlassung, Grundstücksumsatz mit vorangegangener Parzellierung, Reihengeschäft und weitere Sachverhalte, die ich leider nicht mehr erinnere.

    Ich hoffe, der Bericht hilft euch weiter und ich freue mich, wenn die ersten Lösungen im Netz kursieren 😁

    Liebe Grüsse und gute Nacht!

    1. Lieber Psoudonym90,
      vielen Dank 🙂
      Toll, wie ausführlich du dich noch erinnerst.
      Die Themen lesen sich wirklich herrausfordernt und der Zeitfaktor war wohl mal wieder extrem sportlich.
      Deine Infos decken sich mit Nachrichten, die ich über Instagram bekommen habe.
      ErbSt scheint ein kleiner Alptraum gewesen zu sein, obwohl es so unspektakulär daher kamm …
      Gut, bei AO scheiden sich immer die Geister …
      Allerdings möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass im AO-Chrashkurs von Dr. Bannas, schon „hellseherisch“ DIESE Richtung vorgegeben wurde …
      UND USt scheint auch mal wieder recht Anspruchsvoll gewesen zu sein, obwohl auch hier jetzt keine wirklichen Exoten dabei waren, wobei, PKW 1% Regelung bei USt würde mich jetzt aus dem Stehgreif auch etwas überfordern … Reihengeschäft, na ja … das Gebäude mit geplannter und dann geänderter Nutzung, wohl eher ein nerviger Klassiker und dass alles in der kurzen Zeit!
      Himmel, wo bin ich hier rein geraten …

      Ich drücke dir ganz fest die Daumen für die heutige Blackbox!
      Ganz viel Kraft und alle deine Lieblingsthemen
      Viel Glück
      LG Beate

    2. Lieber Pseudonym90,
      ich bin dir sehr verbunden, dass du HIER deine Erinnerungen teilst und hoffe,
      du wirst uns auch heute und morgen eine Zusammenfassung der Themen schreiben.
      Da ich weiß unter welchem Druck du stehst, möchte ich dir nicht vorenthalten,
      dass es noch den NWB Blog gibt und dort auch einige deiner Prüfungsgefährten ihre Erinnerungen geteilt haben …
      LG Beate
      P.S. Es ist natürlich völlig legetim in BEIDEN Blogs aktiv zu sein 😉

    3. Hallo,
      auch von mir vielen Dank!!!
      Das ist sehr ausführlich und wenn ich deinen Bericht mit dem anderen Block abgleiche bleibt pure Verzweiflung …
      Ich bin gerade Überwältigt! Diese Prüfung ist einfach eine Herrausforderung!
      Ich hoffe sehr, dass du bestehst.
      Auch ich würde mich freuen, wenn du heute wieder so einen Umfangreichen Einlick geben würdest …
      Super Leistung!
      Ich hoffe bei mir läuft es im nächsten Jahr auch so vielversprechend.
      Noch bin ich frohen Mutes
      LG StBIN2023

  3. Liebe Beate,

    bestimmt wird berichtet werden.
    Gespannt bin ich, ob es Exoten gab und wenn ja, wieviel…

    Ich habe mich seinerzeit auch nach den Übungsklausuren zurückgezogen und nicht diskutiert.

    Aber, wie immer, es gibt hier kein allgemeines richtig oder falsch, nur ein individuelles…

    Ich denke, ab 1500 ungefähr werden wir lesen können, wie der erste Tag war…

  4. Liebe Beate,

    So unterschiedlich sind die Herangehensweisen…

    Niemals würde ich während oder auch nach der schriftlichen Prüfung „fachliche“ Kommentare lesen oder mich über die Prüfung unterhalten.

    Vorbei ist vorbei…
    Niemand weiß die richtigen Antworten…
    Es ist nichts mehr zu ändern…
    Niemand weiß, ob er, gleich ob gutes oder schlechtes Gefühl, bestanden hat oder durchgefallen ist…

    Jetzt gilt es, sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten, zumindest solange bis man das Ergebnis hat, dort nicht teilnehmen zu dürfen…

    Grüße
    Attila

    1. Lieber Attila,
      so unterschiedlich sind da die Vorlieben …
      Mir hat es sehr geholfen!
      Und natürlich wusste ich noch was ich gewust habe und natürlich was ich definitiv nicht gewust habe,
      insofern war es nicht unwichtig zu sehen, was von meinem „gewusten“ wohl eher in die falsche Richtung geführt hat …
      Für die Prüfung 2019 spiegelte mein Gefühl, der Blog exakt das Ergebnis wieder! Und die Einsichtnahme war sehr erhellend …
      Aber es steht natürlich jedem frei …
      Bin gespannt ob dort drüben berichtet wird 🙂
      LG Beate

  5. Liebe Beate,
    ich schreibe erst im nächsten Jahr, mit dir zusammen. Ohne diese beiden Blocks hätte ich noch gar nicht realisiert was da auf mich zukommt.
    Ich bin schon sehr gespannt zu lesen, was in diesem Jahr für Themen in der Prüfung waren. Da hier keiner an der Prüfung teilnimmt, hoffe ich auf Infos im anderen Block 😉
    Wie geht es bei dir jetzt weiter, du hast doch immer Pläne!!!! Wie läuft das jetzt bei dir? Machst du nochmal einen Kurs?
    Ich mache den Fernkurs bei Dr. Bannas und überlege noch den Knollkurs zusätzlich zu machen?!
    Ich lese deine Blocks sehr gerne 😉
    Grüße StBIN2023

    1. Liebe STBIN 2023,
      ich freue mich, dass du diese Reise angetreten hast und den Weg in unseren Blog gefunden hast.
      Der Austausch hilft durchzuhalten!
      Ja, ich habe Pläne, sogar sehr konkrete und ich werde kurzfristig, ab der kommenden Woche davon berichten.
      Diese Woche gehört der Prüfung 2021!
      Dann würde ich auch gern näheres über den Fernkurs von Bannas erfahren, den schaue ich mir auch gerade an …
      Dir viel Kraft und Zeit zum Lernen
      LG Beate

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